Im April 2012 endet die Ausstrahlung von analogem Satelliten-TV.Betreiber SES Astra hat die Übertragung vonanalogemFernsehen per Satellit am frühen Morgen des 30. April 2012 eingestellt. Da mittlerweile rund 80 Prozent der deutschen Sat-Zuschauer ihre Programmedigitalempfangen, ist dieser Schritt sinnvoll – und vorteilhaft für alle Beteiligten: Der Kunde bekommt dank digitaler Ausstrahlung mehr Programme, bessere Bildqualität bis hin zum hochaufgelösten HDTV – und Astra mehr Geld. Denn ein Sat-Transponder kann mehr digitale als analoge Programme übertragen. Zudem ermöglicht (Digital Video Broadcasting Satellite, kurz DVB-S) Bezahlfernsehen, etwa HD+ für Privatsender wie ProSieben, RTL & Co. in HD.» TV-Problemlöser: Firmware-Updates zum HerunterladenUmrüsten ist angesagtLogische Folge für Sat-Zuschauer, die noch analog empfangen: Sie müssen umrüsten. Betroffen sind in Deutschland immerhin noch einige Hunderttausend Haushalte. Die brauchen nun ein Empfangsgerät für digitales Sat-Fernsehen oder einen Fernseher mit internem Digital-Sat-Tuner. In einigen Fällen ist auch ein neuer LNB (Low Noise Block, rauscharmer Signalumsetzer) für die Sat-Schüssel notwendig.Sat-Receiver: Welche Ausstattung soll es sein?4 Geräte-TypenSat-Empfänger mit mehr oder weniger Funktionen» Ratgeber: So empfangen Sie digitales Satelliten-FernsehenKabel-TV sendet weiter auch analogKunden von großen Kabelanbietern wie Kabel Deutschland können auch weiterhin analog empfangen – das sind immerhin rund 60 Prozent der Kabelnutzer. Kleinere Netzbetreiber und einige Wohnungsbaugesellschaften wandeln analoge Satellitensignale für ihr Kabelfernsehen um – auch hier erscheint die Teletext-Tafel „Analoger Empfang“. Dann gilt: Für die Umrüstung des Netzes ist der Anbieter zuständig.Bestenliste: Fernseher mit 40 bis 42 Zoll23 FernseherZu den Top-ModellenWelches Empfangsgerät ist erforderlich?Grundsätzlich muss der TV-Tuner digitale Fernsehsignale per Satellit empfangen können. Neue und gut ausgestattete Flachbildfernseher empfangen digitales Sat-Fernsehen direkt, der entsprechende Tuner ist bereits eingebaut. Einen passenden Fernseher finden Sie in der interaktiven TV-Kaufberatung, wenn Sie bei Frage 2 „Über Satellit“ angeben.» Heiße (TV-)Geräte: Die Fernseher-Neuheiten 2012Fernseher ohne Sat-Tuner benötigen eine externe Empfangsbox – eine große Auswahl zeigt die Sat-Empfänger-Bestenliste. Receiver, die nur SD-Auflösung (768x576 Bildpunkte) empfangen, kommen allenfalls für Nutzer infrage, denen auch auf längere Sicht der alte Röhren-Fernseher genügt. Sinnvoller und zukunftssicherer ist ein HD-Receiver, zumal die Zahl der HDTV-Programme wächst. Bei der Kaufentscheidung sollten Sie vor allem auf die Ausstattung achten: Wollen Sie Sendungen aufnehmen? Gleichzeitig ein Programm aufzeichnen und ein anderes ansehen? Sind verschlüsselte Programme gewünscht? In derÜbersichtfinden Sie vier unterschiedliche Typen HD-fähiger Sat-Receiver.Was kostet die Umrüstung?Das hängt davon ab, welche Ausstattung das Empfangsgerät haben soll. Reicht ein Receiver ohne Doppel-Tuner, Aufnahme und Entschlüsselung, gibt es den ab 60 Euro. Dazu kommen ein Universal-LNB (ab vier Euro) und eventuell die Kosten für den Austausch des LNBs durch den Fachmann (je nach Aufwand ab 60 Euro) – wenn Sie sich den Umbau nicht selbst zutrauen.Wichtige Informationen für MieterWohnen Sie zur Miete? Dann kommt unter Umständen der Vermieter für die Umrüstung auf. Das hängt davon ab, wie Sie bislang Sat-TV empfangen. Alle Infos für Mieter finden Sie in der nachfolgenden Textstrecke:Sat-Umrüstung: Das müssen Sie als Mieter wissenIch bin Mieter und habe eine eigene Sat-Anlage. Wer muss zahlen?Wer in seiner Mietwohnung einen eigenen Sat-Receiver betreibt und auf Balkon/Terrasse eine eigene Parabolantenne stehen hat, muss für die Umrüstung selbst zahlen.Letztlich gelten hier die gleichen Grundsätze wie bei der Abschaltung des herkömmlichen – terrestrischen – Antennenempfangs und des Umstiegs auf DVB-T. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (77 T 90/03) kann ein betroffener Mieter von seinem Vermieter weder die Ausstattung der Wohnung mit einem Decoder noch Kostenerstattung verlangen, wenn er die Set-Top-Box oder den Digitalreceiver kauft. Das Gericht argumentierte, dass der Wegfall der terrestrischen Ausstrahlung vom Vermieter nicht zu vertreten sei. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, bestehende Empfangsmöglichkeiten zu erhalten, er sei hierzu auch gar nicht in der Lage. Notwendig werdende Umrüstungen an der Empfangsanlage des Mieters, also an seiner Parabolantenne, muss aus den gleichen Gründen der Mieter auch selbst zahlen.Ich bin Mieter und nutze eine Gemeinschaftsverteilanlage. Wer muss zahlen?Der Vermieter muss tätig werden, wenn bei der Gemeinschaftsverteilanlage im Haus Nachrüstungsbedarf besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsanlage im Haus so um- oder aufrüsten, dass sie taugliche Signale bis an die Anschlussdosen in den einzelnen Wohnungen liefert. Hierzu gehören unter anderem die Umrüstung des Empfangskopfes, gegebenenfalls die Erneuerung von Weichen, Multischaltern und anderen Verteilern oder Verstärkern. Auch bei im Haus verlegten Antennenkabeln, die älter als 20 Jahre sind, muss der Vermieter unter Umständen nachrüsten, da diese Kabel bei der Übertragung von digitalen Signalen eine erhöhte und unzulässige Störanfälligkeit aufweisen.Mein Vermieter erhöht aufgrund der Umrüstung die Miete. Darf er das?Wird mit der Umrüstung der Verteilanlage das Angebot, insbesondere die Anzahl der Programme, verbessert oder vermehrt, stellt das eine Modernisierungsmaßnahme dar. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen. Ohne eine Verbesserung des Programmangebots liegt auch keine Wohnwertverbesserung und damit auch keine Modernisierung vor.Umstritten ist allerdings, ob die Maßnahmen des Vermieters „aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die er nicht zu vertreten hat“. Dann würden die gleichen Grundsätze gelten wie bei einer Modernisierung. Ist der Vermieter aber laut Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Empfang von TV-Programmen zu ermöglichen, muss er auf eigene Kosten nachrüsten. Fragen Sie dazu Ihren Mieterverein.Ich empfange in meiner Mietwohnung Kabel-TV. Ändert sich für mich etwas?Haushalte, die ihr TV-Signal über Kabel empfangen, sind von der Abschaffung der analogen Satellitensignale nicht betroffen. Die Kabelnetzbetreiber liefern auch weiterhin parallel analoge und digitale Programme. Mieter müssen hier nichts unternehmen. Wie bisher können Kabelkunden weiterhin mit jedem kabeltauglichen digitalen Empfangsgerät analoge und digitale Programme empfangen.» Ratgeber: So richten Sie Ihre Sat-Schüssel ausAlternativen zum Sat-EmpfangBundesweit ist nur das digitale Antennenfernsehen (DVB-T) verfügbar. Aber auch dafür brauchen Sie einen passenden Empfänger. Und: DVB-T liefert weniger Programme und eine schlechtere Bildqualität. Ist bei Ihnen vor Ort ein Kabelanschluss oder Fernsehen per Internet (IPTV) möglich, sind das Alternativen. Doch für beide fallen Anschluss- und Abogebühren sowie eventuell neue Geräte an.

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